Die Mitgliedsorganisationen in der Landesarbeitsgemeinschaft anderes lernen (LAG a.l.) sind die vier Regionalarbeitsgemeinschaften (RAG) und die einzelnen Mitgliedsinitiativen. Die RAGs werden von den Mitgliedsinitiativen einer Region gebildet.
Mitglieder in der LAG a.l. können juristische Personen werden, die die Ziele und den Zweck der LAG a.l. verfolgen und Mitglied in einer RAG sind. Initiativen, die Mitglied werden wollen benötigen zwei Paten, die bereits Mitglied der LAG a.l. und gemeinnützige, eingetragene Vereine sind.
- RAG Rheinhessen-Pfalz
- RAG Rhein-Hunsrück
- RAG Eifel-Mosel
- RAG Westerwald