Info zur Regelung zum Status von Lehrkräften

Liebe Mitglieder der LAG anderes lernen e.V.,

der Bundestag hat in der letzten Woche eine Übergangsregelung zum Status
von Lehrkräften verabschiedet, die Bildungsanbietern und Honorarkräften
eine Atempause bis Ende 2026 gibt.
Diese Übergangsregelung sieht vor, dass bis zum 31.12.2026 bei
Lehrkräften, die per Honorarvertrag in Bildungseinrichtungen tätig sind,
eine selbstständige Tätigkeit angenommen wird. Voraussetzung ist, dass
beide Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer
selbständigen Tätigkeit ausgehen. Die Lehrkräfte können in diesem
Zeitraum ihrer Versicherungspflicht nachkommen, ohne dass ihr Status als
selbstständige Lehrkraft durch die Versicherungsträger in Frage gestellt
wird. Wenn allerdings die Lehrkraft von Ihrem Recht Gebrauch macht,
ihren Status durch die DAV prüfen zu lassen, dann wird das übliche
Statusfeststellungsverfahren in Gang gesetzt, das häufig in einer
gesetzlichen Versicherungspflicht mündet.
Diese Übergangsregelung gibt sowohl Lehrkräften als auch den
Einrichtungen zunächst einmal eine gewisse Planungssicherheit für die
nächsten zwei Jahre, sie löst jedoch nicht den Grundkonflikt auf, dass
Rechtsprechung und Verwaltungshandeln die Einsatzmöglichkeiten für
selbstständige Lehrkräfte an Bildungseinrichtungen immer weiter
einengen. Wir wollen den Zeitraum bis Ende 2026 nutzen, um mit den
anderen Weiterbildungsträgern auf Landes- und Bundesebene dauerhafte
Rechtssicherheit für Bildungsträger und Lehrkräfte zu schaffen.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/147/2014744.pdf (Änderung
des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, ab Seite 18 und ab Seite 28)